Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins: Revue de la Société des juristes bernois, Volume 10; Volumes 1874-1875

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Stämpfli., 1875 - Law
 

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Popular passages

Page 82 - Die in einem Kantone oder im Auslande nach der dort geltenden Gesetzgebung abgeschlossene Ehe soll im Gebiete der Eidgenossenschaft als Ehe anerkannt werden.
Page 82 - Das Recht zur Ehe steht unter dem Schutze des Bundes. Dieses Recht darf weder aus kirchlichen oder ökonomischen Rücksichten, noch wegen bisherigen Verhaltens oder aus andern polizeilichen Gründen beschränkt werden.
Page 25 - Verbindung, ob sie gleich unter sich darüber einig wären, eigenmächtig aufzuheben ; sie mögen nun die Ungültigkeit der Ehe behaupten, oder die Trennung der Ehe, oder auch nur eine Scheidung von Tisch und Bett vornehmen wollen.
Page 314 - Die Gesellschaft wird die Bahn, wo es die öffentliche Sicherheit erheischt, in ihren Kosten auf eine diese Sicherheit hinlänglich gewährende Weise einfrieden und die Einfriedung stets in gutem Stand erhalten. Ueberhaupt hat sie alle diejenigen Vorkehrungen auf ihre Kosten zu treffen, welche jetzt oder künftig zur öffentlichen Sicherheit nöthig befunden werden.
Page 310 - Christen hat die Kaution nicht auf Grund eines Vertrages geleistet, sondern zufolge der zwingenden Vorschrift einer Gesetzesbestimmung, welche dem öffentlichen Rechte angehört. Die Verpflichtung, die Kaution fortbestehen zu lassen, besteht daher auch nur so lange, als jene Gesetzesbestimmung in Kraft ist und hört mit der Aufhebung der letztern ebenfalls auf. Von einem wohlerworbenen Privatrechte der Armenverwaltung Wolfenschießen auf die Fortexistenz der Kaution kann unter den Umständen, unter...
Page 378 - Bundesverfassung verordnet, daß diejenigen Bestimmungen der eidgenössischen Gesetzgebung, der Concordate, der kantonalen Verfassungen und Gesetze, welche mit der neuen Verfassung im Widerspruch stehen, mit Annahme derselben, beziehungsweise mit Erlassung der darin in Aussicht genommenen Bundesgesetze außer Kraft treten.
Page 299 - Erbsstreitigkeiten im eigentlichen Sinne können nur betrachtet werden, einerseits die Streitigkeiten über das Erbrecht zwischen zwei oder mehreren Erbprätendenten, bei welchen der Gegenstand der Klage als Hauptsache das Erbrecht und die Erbschaft...
Page 291 - Bundesverfassung sagt, daß der aufrechtstehende Schuldner, welcher in der Schweiz einen festen Wohnsitz hat, für persönliche Ansprachen vor dem Richter seines Wohnortes gesucht werden muß.
Page 167 - Ehemannes ist das ausdrücklich oder übungsgemass vorbehaltene Sondergut, Spargut der Frau und was dieser von Seite des Mannes etwa an Spiel- und Nadelgeld ausgesetzt ist. Auch die Graben, welche der Ehefrau zu ihrer ausschliesslichen Verfügung zugekommen sind, gehören zum Spargut. S o weit dieses reicht, so weit handelt und verfügt die Frau unabhängig von dem Manne.
Page 314 - Noch bestimmter sei das Bundesgesetz vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, wobei besonders folgende Bestimmungen hervorgehoben werden: 1) Art.

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