| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional history - 1825 - 1120 pages
...Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundceuersamm, lung nicht berechtigt, in landständlschc Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Character an, nehmen, in welchem. Falle die Bestimmungen dieses, so wie des sieben und zwanzigsten... | |
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional history - 1830 - 394 pages
...sondern Garantie einer landständischen Verfassung, und der Aufrechthaltung der über den dreizehnten Artikel der Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landsiändische Ange, legenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den Landes, Herren und ihren Ständen... | |
| Gottlob Benedict von Schirach, Wilhelm Benedict von Schirach - History - 1838 - 686 pages
...u. 56) fsstgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht herechtigt, in landständischen Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...Landesherren und ihren Ständen einzuwirken, so lange selbe nicht den im 26sten Artikel hezeichneten Charakter annehmen, (unmittelbare Gefahrdung der innern... | |
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional law - 1840 - 1016 pages
...des PlenarBeschlusses der BV vom 3o. October i834, ist die BV nicht berechtigt, in la ndständische Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen, einzuwirken, so lange solche nicht den Charakter aufrührischer Bewegungen oder wirklichen Aufruhrs annehmen, in welchem Fall die Bestimmungen... | |
| F. A. von Campe - 1841 - 156 pages
...besonderen Garantie einer landständischen Verfassung und der Aufrechthaltung der über den dreizehnten Artikel der Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständischen Angelegenheiten oder in Streitigkeiten zwischen den Landesherren und ihren Ständen... | |
| Hermann Friedrich Wilhelm Hinrichs - Church and state - 1843 - 850 pages
...besonderen Garantie einer landständischen Verfassung, nicht dazu berechtigt ist, in landständische Angelegenheiten oder in Streitigkeiten zwischen den...Landesherren und ihren Ständen einzuwirken, so lange dieselbe nicht den in Art. 26. bezeichneten Charakter des Aufruhrs und Widersetzlichkeit annehme. Also,... | |
| Türckheim - Constitutional history - 1845 - 368 pages
...vorausgehenden Artikeln der Schlußaete) festgesezten Bestimmungen nicht berechtigt sei, in landständischen Angelegenheiten oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den Eharaeter einer die innere Ruhe gefährdenden Widersezlichkeit annehmen. Will man sich nicht in Widersprüche... | |
| Karl August von Wangenheim - Germany - 1851 - 682 pages
...übernommenen besonderen Garantie einer landständischen Verfassung und der Aufrechthaltung der über den 13, Artikel der BundeSacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständische Angelegenheiten, «der in Streitigkeiten zwischen den Landesherren und ihren Ständen... | |
| Caspar Frederik Wegener - 1851 - 520 pages
...besondern Garantie einer landständischen Verfassung, und Aufrechthaltung der über den dreizehnten Artikel der Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständische Angelegenheiten', oder in Streitigkeiten zwischen den Landesherren und ihren Stände... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - Europe - 1855 - 922 pages
...besondern Garantie einer landständischen Verfassung und der Aufrechthallung der über den dreizehnten Artikel der Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen ist die Bundesversammlung nicht berechtigt , in landständische Angelegenheiten oder in . Streitigkeiten zwischen den Landesherren und ihren Ständen... | |
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